Die Spielbetriebskommission des Deutsche Unihockey Bundes möchte das Heimspiel unserer Herrenmannschaft gegen das Team aus Wernigerode vom 22.10. wiederholen lassen.
Grund ist hierfür, dass beide Mannschaften Spieler ohne Spielerpass haben spielen lassen und diese sich nur mit nicht amtlichen Dokumenten ausweisen konnten.
Hier das Schreiben der SBK:
SBK des DUB
Gerd Anacker
Vorsitzender
ERKLÄRUNG der SBK des DUB zur Neuansetzung des Bundesligaspiels der Herren
zwischen TV Eiche Horn Bremen und UHC Red Devils Wernigerode
Werte Sportfreunde!
Am 11.10.03 fand in Bremen das Herren-Bundesligaspiel Nr. 7 zwischen TV Eiche Horn und
den Red Devils Wernigerode statt. Nach Erhalt des offiziellen Spielberichtsbogen per Post am
18.10.03 an meine Adresse und nicht wie gefordert an die Anschrift des Staffelleiters Lutz Gahlert, musste festgestellt werden, dass von beiden Teams Verstoesse gegen die Spielord-
nung (SPO) begangen wurden, die eine Wertung des Spieles nicht möglich machen. In jeder
Mannschaft wurde jeweils ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, was im Normalfall
entsprechend § 6 der SPO Absatz „forfait eines Spieles“ Punkt 1 und 3 zu einer forfait-
Wertung fuer beide Teams führen müsste.
Zu den Fakten:
Wernigerode: Die Gäste reisten zum Punktspiel ohne Spielerpässe an und wiesen sich, wie in dem & 4 der SPO gefordert, mit einer Ausnahme, mit einem amtlichen Dokument, mit den Personalausweisen aus. Der Sportler Holger Korsch (Nr. 77) konnte kein amtliches Dokument
vorlegen, spielte aber entsprechend eines dem Spielberichtsbogen beiliegendem Blatt, das
verbindliche DUB-Dokument „Protest- und Berichtsformular“ fehlte bei dem Spielsekretariat der Heimmannschaft, mit Genehmigung des Kapitäns von Eiche J. Arndt!
Bremen: Bei den Gastgebern fehlten nach verspäteten Beantragen der Spielerlizenzen bei drei Aktiven die Spielerpässe. Zwei Sportler wiesen sich ebenfalls mit dem Personalausweis
aus, während der auf dem Spielberichtsbogen vom Spielsekretariat dokumentierte „Perso“
des Spielers Jan Ehmann (Nr. 81) sich auf dem Anhangblatt als BahnCard entpuppte, die
dem gefordertem amtlichen Dokument nicht im Geringsten entspricht.
Bedauerlicherweise wurde von den beiden Schiedsrichtern und vom Spielsekretariat die Rechtmässigkeit des Einsatzes der beiden nichtspielberechtigten Aktiven mit Hilfe der SPO nicht überprüft und verhindert. Im Gegenteil, das Mitwirken beider Spieler wurde akzeptiert.
Auf dem Spielberichtsbogen wurde zwar „Besonderes Ereignis“ angekreuzt, auf dem Ersatz-
Ereignisblatt fehlen aber die Unterschriften der Schiedsrichter.
Zwischenbemerkung: Die SPO ist nicht von der SBK erfunden wurden, sondern sie ist als
Ordnung ein Arbeitsdokument, welches die Delegiertenkonferenz im Namen der Mehrheit
der DUB-Mitglieder beschlossen hat und deren Einhaltung von der SBK kontrolliert und
gesichert werden muss. Dass die RSK und ihre Beauftragten ebenfalls ordnungskonform
handeln und wirken müssen, sehen wir als Selbstverständlichkeit an.
In Auswertung der Verstösse gegen die SPO bei dem BL-Spiel Bremen-Wernigerode hat sich
die SBK im Interesse des Sportes zu dem Urteil entschlossen, keine Entscheidung am Ver-
handlungstisch zu fällen, sondern die Punkte entsprechend § 6 „Wiederholungs- und Nach-
holspiele“ Punkt 1 in einem Wiederholungsspiel bei Kostenteilung zu vergeben.
Wir haben zu Gunsten beider Vereine das Akzeptieren des Spielereinsatzes durch die Schiedsrichter gewertet, wobei allen Beteiligten klar sein muss, dass ein Nachlesen in den Dokumenten die Fehlleistungen hätten verhindern können.
Gleichzeitig weist die SBK alle Bundesligateams darauf hin, dass diese Entscheidung einmalig ist und dass kein Verein bei einer ähnlichen Situation mit einem gleichen Urteil rechnen kann. Wir erwarten, dass die Ereignisse in allen Teams, mit allen Schiedsrichtern und Spielsekretären ausgewertet werden und empfehlen nachdrücklich ein Studium der SPO und der Durchführungsbestimmungen (DFB). Die RSK bitten wir, für ihre Schiedsrichter eine Dokumentensammlung diesbezüglich zu erstellen und für die Spielsekretariate wäre es sicher empfehlenswert, wenn diese nach Wegfall der Ausbildung zumindestens von der RSK Handblatt zu Aufgaben, Materialien und Dokumenten zur Verfügung gestellt bekäme.
Eine Korrektur der Tabelle und der Scorrerliste erfolgt nach Annahme des Urteils durch beide
Teams.
Gerd Anacker Halle, den 01.11.2003
Ob und wie sich unser Verein diesem Urteil gegenüber verhält wird noch eingehend geprüft.